Temporeduzierung an der Olfener Straße: Kreis Unna zeigt wie es gehen kann

Der „Super-Blitzer“ des Kreises Unna stand zuletzt an der Römerstraße. Begründet wurde die Aufstellung damit, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dort häufig nicht eingehalten wird.
Aus dem gleichen Grund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Olfener Straße von 50 auf 30 km/h abgesenkt.
Diese Maßnahme ist aus Sicht der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Selm nicht geeignet, den Anteil der Autofahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten, zu erhöhen. Maßgebliche Kenngröße ist die V85. Diese Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet. Sie stellt die Geschwindigkeit dar, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Die V85 lag bei den letzten Messungen im Fall der Olfener Straße bei 61 km/h, also deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
 
Die Lösung bei einer dauernden Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann aber unseres Erachtens keinesfalls eine immer weitere Absenkung, sondern müssen verstärkte Kontrollen sein.
Wie es geht, macht jetzt der Kreis Unna vor. Nachdem festgestellt wurde, dass die V85 an der Römerstraße deutlich über 30 km/h liegt, wurden die Kontrollen durch den Kreis Unna über verschiedene Kanäle angekündigt und nun durchgeführt. Dieses Vorgehen würdigt die CDU- Fraktion im Rat der Stadt Selm ausdrücklich.
 
Aus unserer Sicht wäre die Verstärkung der Kontrollen auch das probate Mittel an der Olfener Straße gewesen. Vorstellbar wäre auch die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage gewesen. Die CDU-Fraktion hat zwischenzeitlich beim Landrat des Kreises Unna angefragt, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen grundsätzlich die Bereitschaft des Kreises zur Errichtung einer stationären Anlage besteht.
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