Zum 1. Januar 2020 hat die Nordrhein-Westfalen-Koalition das bis dato 51 Jahre alte Kommunalabgabengesetz in entscheidender Art und Weise zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Straßenausbaubeiträgen geändert: „Neben einer frühzeitigen und verbindlichen Informationspflicht der Städte und Gemeinden über geplante Straßenausbaumaßnahmen oder Straßenunterhaltungsmaßnahmen gegenüber der jeweiligen Anwohnerschaft wurde ein voraussetzungsloser Ratenzahlungsanspruch, eine deutliche Absenkung des Zinssatzes im Falle von Stundungen, Härtefallregelungen sowie Regelungen für Entlastungen bei bestimmten Grundstücken geschaffen“, so Ina Scharrenbach.
„Noch in 2020 wurde ein landeseigenes Förderprogramm zur Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf den Weg gebracht: 65 Millionen Euro stehen hierfür jährlich zur Verfügung. Nach anderthalb Jahren Programmlaufzeit zeigt sich: Bisher wurden 11,1 Millionen Euro abgerufen. Damit konnten Eigentümer von rund 5.000 Grundstücken in Nordrhein-Westfalen um die Hälfte der zu zahlenden Straßenausbaubeiträge entlastet werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der damit verbundenen seriösen Finanzpolitik können wir nun einen Schritt weitergehen“, so Scharrenbach weiter und erläutert:
„CDU und FDP haben dem Landtag einen Antrag vorgelegt, mit dem Beitragspflichtige beim Straßenausbau um 100 Prozent entlastet werden sollen. Die künftige Gewährung möglicher Bewilligungen soll dabei an ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept geknüpft werden. Zugleich sollen die Beitragspflichtige, die bereits durch das landeseigene Förderprogramm seit seinem Start hälftig von dem jeweiligen Straßenausbaubeitrag entlastet worden sind, ebenfalls von der Änderung profitieren. Werne und Selm haben von dem Landesförderprogramm noch keinen Gebrauch gemacht, aber in der Stadt Lünen wurden Eigentümer von 280 Grundstücken bisher mit rund 58.000 Euro entlastet. Diese Eigentümer werden, wenn der Landtag den Antrag von CDU und FDP annimmt, nochmals um die gleiche Summe entlastet werden.“
Zugleich ist es sinnvoll, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben: Dazu soll die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dem Landtag bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept vorlegen, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgegeben werden kann. Denn: Es handelt sich bei dem Grundsachverhalt um ausschließlich kommunales Vermögen, welches in der Zuständigkeit und der Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden liegt. Damit tragen die Städte und Gemeinden auch die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Erhaltung dieses Vermögens.
Der Antrag von CDU und FDP wird in der Plenarwoche vom 23. März 2022 bis zum 25. März 2022 gelesen. Sofern der Antrag die Mehrheit im Landtag findet, kann die Landesförderrichtlinie geändert und mit den Städten und Gemeinden das weitere Verfahren zur Umsetzung besprochen werden.