Nach den neuesten Berichten zur Doppelabrechnung von Verdienstausfällen unter anderem auch im Rat der Stadt Selm hat die CDU-Fraktion eine Anfrage an den Bürgermeister gerichtet. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Selm hat seit Bekanntwerden des Verdachtsmoments alles in ihrer Macht stehende getan, um einer derartigen Schädigung mit Transparenz entgegenzuwirken.
In all der Zeit hat die CDU-Fraktion ihre Informationen über die Berichterstattung der örtlichen Presse entnommen und die Thematik sehr ernst genommen. In all der Zeit gab es seitens der Stadtverwaltung jedoch keinen nennenswerten Informationsfluss zu dem Thema, in welchem eine mögliche Konkretisierung der Verdachtslage geschildert worden wäre. Als ehrenamtliche Ratsmitglieder war es für die CDU-Fraktion daher äußerst aufwendig im Dunkeln tappend den Fokus auf die enorme Bedeutung dieser Causa nicht zu verlieren und die richtigen Schritte zu gehen.
Da dieses Thema den gesamten Rat der Stadt Selm betrifft und der Bürgermeister gemäß § 55 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten hat, verwundert bis empört das Vorgehen des Bürgermeisters sehr. Der Begriff der „Angelegenheiten“ ist dabei weit auszulegen und nach Ansicht der CDU-Fraktion gehören derartig wichtige Themen von sich und nicht erst durch Anfragen der Fraktionen auf das Tableau.
Zur Bewertung des Vorgehens der Stadtverwaltung bzw. der Verwaltungsspitze fragt die CDU-Fraktion daher:
- Wann hatte die Stadtverwaltung bzw. der Bürgermeister vor, über die Thematik Verdienstausfälle den Rat ausführlich zu informieren, wenn die Lokalzeitung ihre Recherchen nicht öffentlich gemacht hätte?
- Hält die Stadtverwaltung bzw. der Bürgermeister es für ein adäquates Verhalten die CDU- Fraktion im Rat der Stadt Selm mit ihrem Antrag zu mehr Transparenz vom 13.12.2021 bis zum 24.02.2022 hinzuhalten, in dem Wissen, dass dieses Thema akut ist?
- Wie rechtfertigt die Stadtverwaltung bzw. der Bürgermeister die Diskussion in der Ratssitzung vom 24.02.2022 über den Ergänzungsantrag der Fraktion Familie im Rat der Stadt Selm als das Argument aufkam, dass dieser Antrag erst behandelt werden solle, sobald ein akuter Verdacht bestehe, obwohl die Verwaltung wusste, dass dieser bereits von ihr selbst zur Staatsanwaltschaft gemeldet worden ist?