Sinken die Abwassergebühren in Selm? CDU fragt nach
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zur Abwassergebührenberechnung geändert und einem Kläger gegen die Stadt Oer-Erkenschwick Recht gegeben. Das Urteil kann weitreichende Folgen für die Gebührenkalkulationen aller Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Selm hat dazu eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet. Das OVG Münster kommt in seinem Urteil zu der Auffassung, dass die Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in der Abwassergebühr zu einem Gebührenaufkommen führt, das