Temporeduzierung an der Olfener Straße: Kreis Unna zeigt wie es gehen kann
Der „Super-Blitzer“ des Kreises Unna stand zuletzt an der Römerstraße. Begründet wurde die Aufstellung damit, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dort häufig nicht eingehalten wird. Aus dem gleichen Grund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Olfener Straße von 50 auf 30 km/h abgesenkt. Diese Maßnahme ist aus Sicht der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Selm nicht geeignet, den Anteil der Autofahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten, zu erhöhen. Maßgebliche Kenngröße ist die V85.